
| Dieses Wettkampfreglement ist integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter. | |
| 1. | Wettkampf |
| 1.1 | Die Veranstaltung wird in den aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. |
| 1.2 | Es gilt die Zeitlimite von 5:30 Stunden (Chip-Zeitmessung). TeilnehmerInnen, die das Ziel nicht innerhalb von 5:30 Stunden erreichen, werden nicht klassiert. |
| 1.3 | Die Strecke wurde nach den Bestimmungen der Association of International Marathons and Road Races (AIMS) vermessen. |
| 1.4 | Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Alle TeilnehmerInnen des Zürich Marathon erhalten mit der Startnummer einen vorcodierten Chip, der am Ziel abgegeben werden muss. Nicht zurückgegebene Chips werden mit CHF 60.00 in Rechnung gestellt. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden! |
| 1.5 | Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von LäuferInnen zu Fuss, mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. |
| 1.6 | Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgmeines Fahrverbot. |
| 1.7 | Samariterposten im Start-Ziel-Bereich sowie entlang der Strecke bei jedem Verpflegungsposten sind organisiert. |
| 1.8 | Ab Kilometer 5 sind alle 3.5 Kilometer Verpflegungsstände eingerichtet. Die Verpflegung darf nicht von Privatpersonen abgegeben werden. |
| 1.9 | Alle LäuferInnen, die das Ziel innerhalb der vorgegebenen Zeitlimite von 5:30 Stunden (Chip-Zeitmessung) erreichen, erhalten die Finisher-Medaille und das exklusive Finisher-T-Shirt. |
| 1.10 | Die Rangliste wird nach der Veranstaltung online (www.zurichmarathon.ch) publiziert. |
| 2. | Anmeldung |
| 2.1 | Die Anmeldung kann per Internet oder mittels Einzahlungsschein erfolgen. Anmeldungen per Telefon, Fax oder E-Mail werden nicht angenommen. |
| 2.2 | Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbertrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start gehen. |
| 2.3 | Startet ein Teilnehmer infolge Krankheit mit oder ohne Arztzeugnis nicht, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Fälschlicherweise doppelt getätigte Online-Anmeldungen werden nicht zurück erstattet, berechtigen aber zu einem Freistart am Zürich Marathon im Nachfolgejahr. |
| 2.4 | Eine Annullationskostenversicherung des einbezahlten Startgeldes kann auf Wunsch über www.datasport.com abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 3% des bezahlten Betrages. Bei Krankheit oder Unfall erhält der Versicherte (gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses) das einbezahlte Startgeld über die Firma Datasport gutgeschrieben (Gutschein). |
| 2.5 | Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, ausserordentlichen Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes. |
| 3. | Gesundheit |
| Wer sich in den Tagen vor dem Zürich Marathon krank und fiebrig fühlt, sollte auf die Teilnahme verzichten bwz. einen Arzt aufsuchen um die Teilnahme abzuklären. Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starke Schmerzen und dergleichen, sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonenn können Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. | |
| 4. | Haftung |
| 4.1 | Die TeilnehmerInnen nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung und Gefahr am Zürich Marathon teil. Der Organisator und seine Partner übernehmen bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Die TeilnehmerInnen sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. |
| 4.2 | Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss gegen Unfall versichert sein. |
| 4.3 | Ebenfalls lehnt der Veranstalter jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab. |
| 4.4 | Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. |
| 5. | Dopingbekämpfung |
| Für diesen Wettkampf gilt das aktuelle Dopingstatut der Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusiven Zuständigkeiten der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. | |
| 6. |
Datenschutzerklärung |
| Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Laufveranstaltung. | |
| 6.1 | Welche Daten bearbeiten wir? |
| Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung müssen Sie die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Sie haben die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt davon auszugehen, dass sie die Daten dieser Person an uns weitergeben dürfen. Die Angabe Ihrer Handy-Nummer oder Ihrer E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgt durch Sie freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen. | |
| 6.2 | Verwaltung Ihrer persönlichen Daten |
| Für die Durchführung der Laufveranstaltung sowie für die elektronische Speicherung und Verwaltung Ihrer Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. Diese Unternehmen bearbeiten Ihre persönlichen Daten in unserem Auftrag. Bei einer Online-Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Daten über ein eigenes elektronisches Benutzerkonto unter www.datasport.ch jederzeit zu ändern. | |
| 6.3 |
Einverständnis zur Datenbearbeitung |
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Mit der Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden. |
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| 6.4 | Weitere Informationen und Kontakt |
| Für zusätzliche Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir Sie auf unsere ausführliche "Datenschutz-Policy" auf unserer Website www.zurichmarathon.ch. Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte unter Verein Zürich Marathon, Postfach, 8036 Zürich oder info(at)zurichmarathon.ch. | |
| 7. | Organisation |
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7.1 |
Organisator des 8. Zürich Marathon ist der Verein Zürich Marathon. |
| 7.2 | Gerichtsstand ist Zürich. |
| 7.3 | Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten. |
| Stand: Juli 2009 |
Wettkampfreglement zum ausdrucken